Technische Anforderungen

Gemäß § 19 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 20 NAV

Wenn Sie Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetze, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und/ oder Direktleitungen an unser Verteilnetz anschließen wollen, gelten neben den allgemeinen und ergänzenden Anschlussbedingungen folgende technische Mindestanforderungen.

 

 

Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen

Ab einer Leistung größer 11 KW (12 kVA) muss die Ladeeinrichtung nach VDE-AR-N-4100 („Technische Anschlussregeln Niederspannung“) Kap. 10.6.4 eine Möglichkeit zur Steuerung/Regelung, eine intelligente zeitliche Steuerung oder Regeleinrichtung zur Netzintegration, für eine Unterbrechbarkeit durch die Stadtwerke Neustadt i.H. aufweisen. Die Ladeeinrichtung muss über eine Kommunikationsschnittstelle mit dem OCCP Protokoll in der Version ab 1.6 verfügen. Darüber hinaus wird eine Installationsrohrverbindung zum Zählpunkt vorhanden sein, welche durchängig verlegt wurde und dabei zugfähig ist.

Es handelt sich dabei um eine Maßnahme um auch in Zukunft einen sicheren, stabilen und zuverlässigen Betrieb des Verteilnetzes in Neustadt für alle Nutzer zu gewährleisten. „Intelligent" heißt in diesem Zusammenhang, dass die Ladeinfrastruktur beim Auftreten von Spitzenlastsituationen und einer ggf. daraus folgenden drohenden Überlastung der Betriebsmittel des Verteilnetzbetreibers, gesteuert und so in ihrer Leistungsabnahme gestuft reduziert werden kann.
Wir empfehlen Ihnen, schon bei der Installation der Ladeeinrichtung ein geeignetes Netzwerkkabel oder Leerrohr gemeinsam zu verlegen.