Strukturdaten
Gemäß § 24 EnWG i.V.m. § 27 Abs. 2 GasNEV i.V.m. § 40 Abs. 1 GasNZV
Netzbetreiber von Gasverteilernetzen sind verpflichtet, regelmäßig netzrelevante Daten zu veröffentlichen.
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